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In diesem Artikel wird erläutert, wie Sie die Mehrwertsteuer für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in Microsoft Dynamics 365 Finance einrichten und melden.
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben am 1. Januar 2018 Mehrwertsteuer eingeführt. Unternehmen in den VAE sind dafür verantwortlich, ihr Geschäftseinkommen, ihre Kosten und die damit verbundenen Mehrwertsteuergebühren sorgfältig zu dokumentieren.
Registrierte Unternehmen und Händler stellen allen ihren Debitoren Mehrwertsteuer zum aktuellen Satz in Rechnung und zahlen Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die sie von Lieferanten kaufen. Die Differenz zwischen diesen Beträgen wird zurückgefordert oder an den Staat gezahlt. Bundeserlassgesetz Nr. (8) von 2017 über die Mehrwertsteuer beschreibt den Steuerumfang, den Steuersatz, die Steuerverantwortung und die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen in allen Fällen. Zu diesen Fällen gehören die Lieferung in besonderen Fällen, die Lieferung von mehr als einer Komponente, die Lieferung durch einen Vertreter, die Lieferung durch staatliche Stellen und Fälle der fiktiven Lieferung. Ausführlichere Informationen zu den Mehrwertsteuervorschriften finden Sie auf der Website der Bundessteuerbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate.
Eine juristische Person für die MwSt. konfigurieren
Gemäß dem von der Bundessteuerbehörde (FTA) ausgestellten Anforderungsdokument für Steuerbuchhaltungssoftware müssen Sie zusätzliche Informationen einrichten, wenn Sie eine juristische Person konfigurieren.
Führen Sie die folgenden Schritte aus, um eine juristische Person für die Mehrwertsteuer zu konfigurieren:
Gehen Sie in Dynamics 365 Finance zu Organisationsverwaltung>Organisationen>Juristische Personen.
Legen Sie im Inforegister Mehrwertsteuer die folgenden Felder fest:
- Name der steuerpflichtigen Person – Für elektronische MwSt.-Erklärungen ist Name der steuerpflichtigen Person erforderlich. Berichte enthalten Namen in Englisch und Arabisch. Wenn Sie die Sprache der Benutzeroberfläche der Juristischen Person auf Englisch festlegen, können Sie das Feld "Bekannt als" auf der Seite " Globales Adressbuch " verwenden, um Namen in einer anderen Sprache wie Arabisch zu speichern.
- Name des Steueramts und Name des Steuervertreters – Wenn ein beauftragter Steuervertreter oder Verkäufer elektronische Umsatzsteuerberichte vorschreibt, müssen Sie den Namen und die TAN (Tax Agency Number) der Steuerbehörde sowie den Namen und die Steuervertretergenehmigungsnummer (TAAN) des Steuervertreters angeben.
- Name des Deklaranten – Der elektronische Mehrwertsteuerbericht enthält Informationen über die Person, die eine Umsatzsteuererklärung vorbereitet.
- Mehrwertsteuererstattung erforderlich (falls vorhanden) – Legen Sie diese Option auf "Ja " fest, wenn eine Mehrwertsteuererstattung fällig ist, und fordert das Unternehmen an, sie zu erhalten.
- Gewinnspannenprogramm – Legen Sie diese Option auf Ja fest, wenn das Unternehmen in einem speziellen Wirtschaftsprogramm arbeitet, indem es das Gewinnspannenprogramm verwendet.
- MwSt. im Auftrag des Debitors – Legen Sie diese Option auf Ja fest, wenn das Unternehmen als Bevollmächtigter tätig ist, der die Einfuhrmehrwertsteuer im Namen einer anderen steuerpflichtigen Person zahlt.
Um Ihre juristische Person in Finance auf die MwSt.-Buchhaltung und -Berichterstellung einzurichten, verwenden Sie die Umsatzsteuerfunktion. Weitere detailliertere Informationen finden Sie in folgenden Artikeln:
- Einrichten von Mehrwertsteuerbehörden
- Einrichten von Mehrwertsteuer-Abrechnungszeiträumen
- Sachkontobuchungsgruppen
- Mehrwertsteuer-Befreiungscodes
- Mehrwertsteuer-Erklärungscodes
- Einrichten von Mehrwertsteuercodes
- Einrichten von Mehrwertsteuergruppen und Artikel-Mehrwertsteuergruppen
- Einrichten der Mehrwertsteuer nach vereinnahmten Geldern (für die Kassenbuchhaltung verwendet)
- Steuerregistrierungs-IDs einrichten
- Mechanismus für die Verlagerungen der Steuerschuld einrichten
Steuerbehörde konfigurieren
Einrichten des FTA als Verkaufssteuerbehörde. Wenn Sie das Kreditorenkonto mit der Steuerbehörde verknüpfen, erstellt das System während des Abrechnungsprozesses automatisch Zahlungen an Lieferantenverbindlichkeiten.
Wechseln Sie zu Steuern>Umsatzsteuer>Umsatzsteuerbehörden, und geben Sie die Adressinformationen für Ihr FTA-Büro ein. Achten Sie darauf VAE-Berichtslayout im Feld Berichtslayout festzulegen.
Wenn Sie fertig sind, ordnen Sie die Abrechnungszeiträume den von Ihnen konfigurierten Steuerbehörden und den Umsatzsteuercodes zu.
Mehrwertsteuercodes und Mehrwertsteuer-Erklärungscodes konfigurieren
Der elektronische MwSt.-Erklärungsbericht basiert auf der Konfiguration eines bestimmten VAE-Berichtslayouts für die Mehrwertsteuer. Wählen Sie dieses Layout als Standardlayout in der Einrichtung der Steuerbehörde aus.
Richten Sie die Mehrwertsteuercodes ein, indem Sie das entsprechende Verfahren für das Profil des Unternehmens im Abschnitt "Mehrwertsteuer " der Hilfedokumentation befolgen.
Um das Layout des VAE-Berichts auszuführen, das die elektronische Mehrwertsteuererklärung enthält, müssen Sie zuerst die entsprechende Anzahl von Berichtscodes einrichten, die dem Betrag zugeordnet sind, der in jeder Mehrwertsteuererklärung gemeldet wird.
Gehen Sie zu Steuern>Indirekte Steuern>Mehrwertsteuer>Mehrwertsteuer-Erklärungscodes und erstellen oder aktualisieren Sie die Mehrwertsteuer-Erklärungscodes gemäß den Informationen in der folgenden Tabelle.
| Mehrwertsteuercode | MwSt.-Erklärungscode | Berichtseinstellungen | Description | MwSt.-Satz |
|---|---|---|---|---|
| SRSAD | 10 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Abu Dhabi | 5 |
| - | 11 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Abu Dhabi | 5 |
| SRSAD-A | 15 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Abu Dhabi – Berichtigung | 5 |
| SRSD | 20 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Dubai | 5 |
| - | 21 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Dubai | 5 |
| SRSD-A | 25 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Dubai – Berichtigung | 5 |
| SRSS | 30 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Schardschah | 5 |
| - | 31 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Schardschah | 5 |
| SRSS-A | 35 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Schardschah – Berichtigung | 5 |
| SRSA | 40 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Adschman | 5 |
| - | 41 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Adschman | 5 |
| SRSA-A | 45 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Adschman – Berichtigung | 5 |
| SRSRQ | 50 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Umm al-Qaiwain | 5 |
| - | 51 | Verkauf > zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Umm al-Qaiwain | 5 |
| SRSRQ-A | 55 | Verkauf > zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Umm al-Qaiwain – Berichtigung | - |
| SRSRK | 60 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Ra’s al-Chaima | 5 |
| - | 61 | Verkauf > zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Ra’s al-Chaima | 5 |
| SRSRK-A | 65 | Verkauf > zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Ra’s al-Chaima – Berichtigung | 5 |
| SRSF | 70 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Fudschairah | 5 |
| - | 71 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Fudschairah | 5 |
| SRSF-A | 75 | Verkauf > zahlbare Steuer | Lieferungen zum Standardsteuersatz in Fudschairah – Berichtigung | 5 |
| TRPTS | 80 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Steuerrückerstattungen für Touristen | 5 |
| - | 81 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Steuerrückerstattungen für Touristen | 5 |
| TRPTS-A | 85 | Verkauf > zahlbare Steuer | Steuerrückerstattungen für Touristen – Regulierung | 5 |
| SSRCP-R | 90 | Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe | Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen – Verkauf | 5 |
| - | 91 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen – Verkauf | 5 |
| SSRCP-R-A | 95 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen – Verkauf – Regulierung | 5 |
| ZRS | 100 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Mehrwertsteuerbefreite Lieferungen | 0 |
| SOGSRC | 110 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an registrierte Kunden in anderen GCC-Durchführungsstaaten | 5 |
| ES | 120 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen mit Steuerbefreiung | 0 |
| GITUAE | 170 | Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe | Waren, die in die VAE importiert werden | 5 |
| - | 171 | Einkäufe > zahlbare Mehrwertsteuer | Waren, die in die VAE importiert werden | 5 |
| GITUAE-R | 130 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Waren, die im Rahmen der Verlagerung der Steuerschuld in die VAE importiert werden | -5 |
| - | 131 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die im Rahmen der Verlagerung der Steuerschuld in die VAE importiert werden | -5 |
| SSRCP-R | 90 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen | -5 |
| - | 91 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen | -5 |
| SSRCP | 170 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen | 5 |
| - | 171 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen | 5 |
| SRE-A | 160 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Ausgaben zum Standardsteuersatz – Berichtigung | 5 |
| SSRCP | 170 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen | - |
| - | 171 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen | -5 |
| SSRCP-A | 175 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen – Verkauf – Regulierung | - |
| GTTKOB | 180 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Waren, die an das Königreich Bahrain übertragen werden | - |
| - | 181 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die an das Königreich Bahrain übertragen werden | 5 |
| GTTKOB-A | 185 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die an das Königreich Bahrain übertragen werden – Berichtigung | - |
| GTTSOK | 190 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Waren, die an den Staat Kuwait übertragen werden | - |
| - | 191 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die an den Staat Kuwait übertragen werden | 5 |
| GTTSOK-A | 195 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die an den Staat Kuwait übertragen werden – Berichtigung | - |
| GTTSOO | 200 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Waren, die an das Sultanat Oman übertragen werden | - |
| - | 201 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die an das Sultanat Oman übertragen werden | 5 |
| GTTSOO-A | 205 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die an das Sultanat Oman übertragen werden – Berichtigung | - |
| GTTSOQ | 210 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Waren, die an den Staat Katar übertragen werden | 5 |
| - | 211 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die an den Staat Katar übertragen werden | 5 |
| GTTSOQ-A | 215 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die an den Staat Katar übertragen werden – Berichtigung | 5 |
| GTTKOSA | 220 | Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe | Waren, die an das Königreich Saudi-Arabien übertragen werden | - |
| - | 221 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die an das Königreich Saudi-Arabien übertragen werden | - |
| GTTKOSA-A | 225 | Verkauf > Zahlbare Steuer | Waren, die an das Königreich Saudi-Arabien übertragen werden – Berichtigung | 5 |
| RVPKOB | 230 | Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe | Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
| - | 231 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
| RVPKOB-A | 235 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Berichtigung | 5 |
| RVPSOK | 240 | Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe | Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
| - | 241 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
| RVPSOK-A | 245 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Regulierung | 5 |
| RVPSOO | 250 | Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe | Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
| - | 251 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
| RVPSOO-A | 255 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Regulierung | 5 |
| RVPSOQ | 260 | Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe | Rückerstattungsfähige Mehrwertsteuer, die im Staat Katar gezahlt wurde | - |
| - | 261 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Rückerstattungsfähige Mehrwertsteuer, die im Staat Katar gezahlt wurde | - |
| RVPSOQ-A | 265 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Rückerstattungsfähige Mehrwertsteuer, die im Staat Katar gezahlt wurde – Regulierung | 5 |
| RVPKOSA | 270 | Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe | Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
| - | 271 | Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge | Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer | - |
| RVPKOSA-A | 275 | Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe | Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Regulierung | 5 |
Verwenden Sie die Informationen in der Spalte „Berichtseinstellungen“ der vorhergehenden Tabelle, um Mehrwertsteuercodes zu konfigurieren und sie Mehrwertsteuer-Erklärungscodes im Inforegister Berichtseinstellungen jedes Mehrwertsteuercodes zuzuordnen, der für die Tätigkeit Ihres Unternehmens relevant ist.
Die MwSt.-Erklärung für die VAE einrichten
Die Implementierung der MwSt.-Berichterstellung für die VAE basiert auf Konfigurationen für die elektronische Berichterstellung (EB). Weitere Informationen zu den Funktionen und Konzepten der konfigurierbaren Berichterstellung finden Sie unter Elektronische Berichterstattung.
Um die MwSt.-Erklärung für eine juristische Person mit Hauptadresse in den VAE zu verwenden, importieren Sie die neueste Version der folgenden ER-Konfigurationen:
- MwSt.-Erklärungsmodell
- MwSt.-Erklärungsmodellzuordnung
- MwSt.-Erklärung Excel (AE)
Weitere Informationen finden Sie unter Herunterladen von ER-Konfigurationen aus dem Global Repository des Konfigurationsdienstes.
Nachdem Sie alle Konfigurationen hochgeladen haben, wird die Konfigurationsstruktur in denKonfigurationen für > angezeigt.
Wichtig
Nachdem Sie alle ER-Konfigurationen aus der vorherigen Tabelle importiert haben, legen Sie die Option "Standard für die Modellzuordnung " auf "Ja " für die Konfiguration der Umsatzsteuererklärungsmodellzuordnung fest.
MwSt.-Erklärung in Excel generieren
Verwenden Sie zum Generieren des MwSt.-Erklärungsberichts für die VAE in Excel das Standardverfahren Mehrwertsteuer für den Abrechnungsberichtszeitraum melden (Steuer>Erklärungen>Mehrwertsteuer>Mehrwertsteuer für Abrechnungsberichtszeitraum melden) und drucken Sie den MwSt.-Erklärungsbericht aus.
Um die MwSt.-Erklärung nach Abschluss einer MwSt.-Abrechnung zu generieren, gehen Sie zu Steuer>Mehrwertsteuerabfragen>Mehrwertsteuerzahlungen und wählen Sie die gewünschte Mehrwertsteuerzahlung aus. Wählen Sie dann im Aktivitätsbereich MwSt.-Datei exportieren aus. Weitere Informationen finden Sie unter Eine Mehrwertsteuerzahlung erstellen.
Geben Sie im Dialogfeld MwSt.-Datei exportieren die erforderlichen Informationen an.
Sie werden aufgefordert, die heruntergeladene Excel-Datei für die MwSt.-Erklärung auf Ihrem lokalen Computer zu speichern. Speichern Sie die Datei, und überprüfen Sie den Inhalt der gemeldeten Daten.
Gemäß den Anforderungen der FTA-Buchhaltungssysteme können Sie keine elektronische Berichtsdatei bearbeiten, nachdem sie aus dem System generiert wurde. Sie müssen alle Korrekturen im System vornehmen. Nachdem Sie korrekturen abgeschlossen haben, generieren Sie eine neue Berichtsdatei.
Laden Sie die Berichtsdatei nach einer Überprüfung in das FTA-E-Steuer-Portal hoch. Nutzen Sie dazu die in der Registrierung Ihres Unternehmens bei der FTA angegebenen Verfahren.