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Mehrwertsteuer (MwSt.) einrichten und melden

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In diesem Artikel wird erläutert, wie Sie die Mehrwertsteuer für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in Microsoft Dynamics 365 Finance einrichten und melden.

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben am 1. Januar 2018 Mehrwertsteuer eingeführt. Unternehmen in den VAE sind dafür verantwortlich, ihr Geschäftseinkommen, ihre Kosten und die damit verbundenen Mehrwertsteuergebühren sorgfältig zu dokumentieren.

Registrierte Unternehmen und Händler stellen allen ihren Debitoren Mehrwertsteuer zum aktuellen Satz in Rechnung und zahlen Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die sie von Lieferanten kaufen. Die Differenz zwischen diesen Beträgen wird zurückgefordert oder an den Staat gezahlt. Bundeserlassgesetz Nr. (8) von 2017 über die Mehrwertsteuer beschreibt den Steuerumfang, den Steuersatz, die Steuerverantwortung und die Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen in allen Fällen. Zu diesen Fällen gehören die Lieferung in besonderen Fällen, die Lieferung von mehr als einer Komponente, die Lieferung durch einen Vertreter, die Lieferung durch staatliche Stellen und Fälle der fiktiven Lieferung. Ausführlichere Informationen zu den Mehrwertsteuervorschriften finden Sie auf der Website der Bundessteuerbehörden der Vereinigten Arabischen Emirate.

Eine juristische Person für die MwSt. konfigurieren

Gemäß dem von der Bundessteuerbehörde (FTA) ausgestellten Anforderungsdokument für Steuerbuchhaltungssoftware müssen Sie zusätzliche Informationen einrichten, wenn Sie eine juristische Person konfigurieren.

Führen Sie die folgenden Schritte aus, um eine juristische Person für die Mehrwertsteuer zu konfigurieren:

  1. Gehen Sie in Dynamics 365 Finance zu Organisationsverwaltung>Organisationen>Juristische Personen.

  2. Legen Sie im Inforegister Mehrwertsteuer die folgenden Felder fest:

    • Name der steuerpflichtigen Person – Für elektronische MwSt.-Erklärungen ist Name der steuerpflichtigen Person erforderlich. Berichte enthalten Namen in Englisch und Arabisch. Wenn Sie die Sprache der Benutzeroberfläche der Juristischen Person auf Englisch festlegen, können Sie das Feld "Bekannt als" auf der Seite " Globales Adressbuch " verwenden, um Namen in einer anderen Sprache wie Arabisch zu speichern.
    • Name des Steueramts und Name des Steuervertreters – Wenn ein beauftragter Steuervertreter oder Verkäufer elektronische Umsatzsteuerberichte vorschreibt, müssen Sie den Namen und die TAN (Tax Agency Number) der Steuerbehörde sowie den Namen und die Steuervertretergenehmigungsnummer (TAAN) des Steuervertreters angeben.
    • Name des Deklaranten – Der elektronische Mehrwertsteuerbericht enthält Informationen über die Person, die eine Umsatzsteuererklärung vorbereitet.
    • Mehrwertsteuererstattung erforderlich (falls vorhanden) – Legen Sie diese Option auf "Ja " fest, wenn eine Mehrwertsteuererstattung fällig ist, und fordert das Unternehmen an, sie zu erhalten.
    • Gewinnspannenprogramm – Legen Sie diese Option auf Ja fest, wenn das Unternehmen in einem speziellen Wirtschaftsprogramm arbeitet, indem es das Gewinnspannenprogramm verwendet.
    • MwSt. im Auftrag des Debitors – Legen Sie diese Option auf Ja fest, wenn das Unternehmen als Bevollmächtigter tätig ist, der die Einfuhrmehrwertsteuer im Namen einer anderen steuerpflichtigen Person zahlt.

Screenshot des FastTabs

Um Ihre juristische Person in Finance auf die MwSt.-Buchhaltung und -Berichterstellung einzurichten, verwenden Sie die Umsatzsteuerfunktion. Weitere detailliertere Informationen finden Sie in folgenden Artikeln:

Steuerbehörde konfigurieren

Einrichten des FTA als Verkaufssteuerbehörde. Wenn Sie das Kreditorenkonto mit der Steuerbehörde verknüpfen, erstellt das System während des Abrechnungsprozesses automatisch Zahlungen an Lieferantenverbindlichkeiten.

Wechseln Sie zu Steuern>Umsatzsteuer>Umsatzsteuerbehörden, und geben Sie die Adressinformationen für Ihr FTA-Büro ein. Achten Sie darauf VAE-Berichtslayout im Feld Berichtslayout festzulegen.

Screenshot der Seite

Wenn Sie fertig sind, ordnen Sie die Abrechnungszeiträume den von Ihnen konfigurierten Steuerbehörden und den Umsatzsteuercodes zu.

Mehrwertsteuercodes und Mehrwertsteuer-Erklärungscodes konfigurieren

Der elektronische MwSt.-Erklärungsbericht basiert auf der Konfiguration eines bestimmten VAE-Berichtslayouts für die Mehrwertsteuer. Wählen Sie dieses Layout als Standardlayout in der Einrichtung der Steuerbehörde aus.

Richten Sie die Mehrwertsteuercodes ein, indem Sie das entsprechende Verfahren für das Profil des Unternehmens im Abschnitt "Mehrwertsteuer " der Hilfedokumentation befolgen.

Um das Layout des VAE-Berichts auszuführen, das die elektronische Mehrwertsteuererklärung enthält, müssen Sie zuerst die entsprechende Anzahl von Berichtscodes einrichten, die dem Betrag zugeordnet sind, der in jeder Mehrwertsteuererklärung gemeldet wird.

Gehen Sie zu Steuern>Indirekte Steuern>Mehrwertsteuer>Mehrwertsteuer-Erklärungscodes und erstellen oder aktualisieren Sie die Mehrwertsteuer-Erklärungscodes gemäß den Informationen in der folgenden Tabelle.

Mehrwertsteuercode MwSt.-Erklärungscode Berichtseinstellungen Description MwSt.-Satz
SRSAD 10 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen zum Standardsteuersatz in Abu Dhabi 5
- 11 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Abu Dhabi 5
SRSAD-A 15 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Abu Dhabi – Berichtigung 5
SRSD 20 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen zum Standardsteuersatz in Dubai 5
- 21 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Dubai 5
SRSD-A 25 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Dubai – Berichtigung 5
SRSS 30 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen zum Standardsteuersatz in Schardschah 5
- 31 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Schardschah 5
SRSS-A 35 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Schardschah – Berichtigung 5
SRSA 40 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen zum Standardsteuersatz in Adschman 5
- 41 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Adschman 5
SRSA-A 45 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Adschman – Berichtigung 5
SRSRQ 50 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen zum Standardsteuersatz in Umm al-Qaiwain 5
- 51 Verkauf > zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Umm al-Qaiwain 5
SRSRQ-A 55 Verkauf > zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Umm al-Qaiwain – Berichtigung -
SRSRK 60 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen zum Standardsteuersatz in Ra’s al-Chaima 5
- 61 Verkauf > zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Ra’s al-Chaima 5
SRSRK-A 65 Verkauf > zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Ra’s al-Chaima – Berichtigung 5
SRSF 70 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen zum Standardsteuersatz in Fudschairah 5
- 71 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Fudschairah 5
SRSF-A 75 Verkauf > zahlbare Steuer Lieferungen zum Standardsteuersatz in Fudschairah – Berichtigung 5
TRPTS 80 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Steuerrückerstattungen für Touristen 5
- 81 Verkauf > Zahlbare Steuer Steuerrückerstattungen für Touristen 5
TRPTS-A 85 Verkauf > zahlbare Steuer Steuerrückerstattungen für Touristen – Regulierung 5
SSRCP-R 90 Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen – Verkauf 5
- 91 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen – Verkauf 5
SSRCP-R-A 95 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen – Verkauf – Regulierung 5
ZRS 100 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Mehrwertsteuerbefreite Lieferungen 0
SOGSRC 110 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an registrierte Kunden in anderen GCC-Durchführungsstaaten 5
ES 120 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen mit Steuerbefreiung 0
GITUAE 170 Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe Waren, die in die VAE importiert werden 5
- 171 Einkäufe > zahlbare Mehrwertsteuer Waren, die in die VAE importiert werden 5
GITUAE-R 130 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Waren, die im Rahmen der Verlagerung der Steuerschuld in die VAE importiert werden -5
- 131 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die im Rahmen der Verlagerung der Steuerschuld in die VAE importiert werden -5
SSRCP-R 90 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen -5
- 91 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen -5
SSRCP 170 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen 5
- 171 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen 5
SRE-A 160 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Ausgaben zum Standardsteuersatz – Berichtigung 5
SSRCP 170 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen -
- 171 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen -5
SSRCP-A 175 Verkauf > Zahlbare Steuer Lieferungen, die den Regelungen zur Verlagerung der Steuerschuld unterliegen – Verkauf – Regulierung -
GTTKOB 180 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Waren, die an das Königreich Bahrain übertragen werden -
- 181 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die an das Königreich Bahrain übertragen werden 5
GTTKOB-A 185 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die an das Königreich Bahrain übertragen werden – Berichtigung -
GTTSOK 190 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Waren, die an den Staat Kuwait übertragen werden -
- 191 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die an den Staat Kuwait übertragen werden 5
GTTSOK-A 195 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die an den Staat Kuwait übertragen werden – Berichtigung -
GTTSOO 200 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Waren, die an das Sultanat Oman übertragen werden -
- 201 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die an das Sultanat Oman übertragen werden 5
GTTSOO-A 205 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die an das Sultanat Oman übertragen werden – Berichtigung -
GTTSOQ 210 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Waren, die an den Staat Katar übertragen werden 5
- 211 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die an den Staat Katar übertragen werden 5
GTTSOQ-A 215 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die an den Staat Katar übertragen werden – Berichtigung 5
GTTKOSA 220 Verkauf > Steuerpflichtige Verkäufe Waren, die an das Königreich Saudi-Arabien übertragen werden -
- 221 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die an das Königreich Saudi-Arabien übertragen werden -
GTTKOSA-A 225 Verkauf > Zahlbare Steuer Waren, die an das Königreich Saudi-Arabien übertragen werden – Berichtigung 5
RVPKOB 230 Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
- 231 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
RVPKOB-A 235 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Im Königreich Bahrain gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Berichtigung 5
RVPSOK 240 Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
- 241 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
RVPSOK-A 245 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Im Staat Kuwait gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Regulierung 5
RVPSOO 250 Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
- 251 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
RVPSOO-A 255 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Im Sultanat Oman gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Regulierung 5
RVPSOQ 260 Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe Rückerstattungsfähige Mehrwertsteuer, die im Staat Katar gezahlt wurde -
- 261 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Rückerstattungsfähige Mehrwertsteuer, die im Staat Katar gezahlt wurde -
RVPSOQ-A 265 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Rückerstattungsfähige Mehrwertsteuer, die im Staat Katar gezahlt wurde – Regulierung 5
RVPKOSA 270 Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
- 271 Einkäufe > steuerpflichtige Eingänge Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer -
RVPKOSA-A 275 Einkäufe > steuerpflichtige Einkäufe Im Königreich Saudi-Arabien gezahlte erstattungsfähige Mehrwertsteuer – Regulierung 5

Verwenden Sie die Informationen in der Spalte „Berichtseinstellungen“ der vorhergehenden Tabelle, um Mehrwertsteuercodes zu konfigurieren und sie Mehrwertsteuer-Erklärungscodes im Inforegister Berichtseinstellungen jedes Mehrwertsteuercodes zuzuordnen, der für die Tätigkeit Ihres Unternehmens relevant ist.

Screenshot des Iinforegisters „Bericht einrichten”.

Die MwSt.-Erklärung für die VAE einrichten

Die Implementierung der MwSt.-Berichterstellung für die VAE basiert auf Konfigurationen für die elektronische Berichterstellung (EB). Weitere Informationen zu den Funktionen und Konzepten der konfigurierbaren Berichterstellung finden Sie unter Elektronische Berichterstattung.

Um die MwSt.-Erklärung für eine juristische Person mit Hauptadresse in den VAE zu verwenden, importieren Sie die neueste Version der folgenden ER-Konfigurationen:

  • MwSt.-Erklärungsmodell
  • MwSt.-Erklärungsmodellzuordnung
  • MwSt.-Erklärung Excel (AE)

Weitere Informationen finden Sie unter Herunterladen von ER-Konfigurationen aus dem Global Repository des Konfigurationsdienstes.

Nachdem Sie alle Konfigurationen hochgeladen haben, wird die Konfigurationsstruktur in denKonfigurationen für > angezeigt.

Screenshot des Konfigurationsbaums.

Wichtig

Nachdem Sie alle ER-Konfigurationen aus der vorherigen Tabelle importiert haben, legen Sie die Option "Standard für die Modellzuordnung " auf "Ja " für die Konfiguration der Umsatzsteuererklärungsmodellzuordnung fest.

MwSt.-Erklärung in Excel generieren

Verwenden Sie zum Generieren des MwSt.-Erklärungsberichts für die VAE in Excel das Standardverfahren Mehrwertsteuer für den Abrechnungsberichtszeitraum melden (Steuer>Erklärungen>Mehrwertsteuer>Mehrwertsteuer für Abrechnungsberichtszeitraum melden) und drucken Sie den MwSt.-Erklärungsbericht aus.

Um die MwSt.-Erklärung nach Abschluss einer MwSt.-Abrechnung zu generieren, gehen Sie zu Steuer>Mehrwertsteuerabfragen>Mehrwertsteuerzahlungen und wählen Sie die gewünschte Mehrwertsteuerzahlung aus. Wählen Sie dann im Aktivitätsbereich MwSt.-Datei exportieren aus. Weitere Informationen finden Sie unter Eine Mehrwertsteuerzahlung erstellen.

Screenshot der Position

Geben Sie im Dialogfeld MwSt.-Datei exportieren die erforderlichen Informationen an.

Screenshot des Dialogfelds

Sie werden aufgefordert, die heruntergeladene Excel-Datei für die MwSt.-Erklärung auf Ihrem lokalen Computer zu speichern. Speichern Sie die Datei, und überprüfen Sie den Inhalt der gemeldeten Daten.

Gemäß den Anforderungen der FTA-Buchhaltungssysteme können Sie keine elektronische Berichtsdatei bearbeiten, nachdem sie aus dem System generiert wurde. Sie müssen alle Korrekturen im System vornehmen. Nachdem Sie korrekturen abgeschlossen haben, generieren Sie eine neue Berichtsdatei.

Laden Sie die Berichtsdatei nach einer Überprüfung in das FTA-E-Steuer-Portal hoch. Nutzen Sie dazu die in der Registrierung Ihres Unternehmens bei der FTA angegebenen Verfahren.